Kurse

Kurse und Ausbildungen in unserem Verein

Rotkreuzkurs Erste Hilfe (auch nach BG-Richtlinien für Betriebe)

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden.

Diese Ausbildung entspricht den Anforderungen des §19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und den BG-Richtlinien.

Wann: Samstag, 16.11.2024 von 8 bis 16 Uhr

Wo: DRK- und Feuerwehrhaus, Hohensteiner Straße 15, 74366 Kirchheim

Kosten: 60€ oder BG-Bescheinigung

Ansprechpartner: Heike Müller-Bartruff, JL@drk-kirchheim-neckar.de oder Tel. 07143-208578

Anmeldung:https://forms.office.com/e/3MLb1nGzDU (oder QR-Code)

Teilnehmer: 12-15                                                                                         

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen                                                             
  • Helfen bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten


Für betriebliche Ersthelfer übernimmt die Berufsgenossenschaft beziehungsweise die Unfallkasse diese Kosten. Das Formular der BG können Sie hier herunterladen https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/abrechnungsformular.pdf. Bitte bringen Sie dieses Formular zum Kurs mit.

Wichtig für Mitglieder der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe sowie Gesundheit und Wohlfahrtspflege:

Das Formular zur Abrechnung muss vor Kursbeginn direkt bei der

mit Genehmigungsnummer angefertigt und mitgebracht werden.

Bitte parken Sie nicht am Haus, diese Parkplätze sind für die Einsatzkräfte reserviert. Parkplätze in der Nähe finden Sie zum Beispiel am Friedhof, Fronbergstr. 20.

Teilnehmer/innen, die ohne fristgemäße Rücktrittserklärung fernbleiben, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet


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